Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass sich Verbraucher und Unternehmer millionenfach vollkommen unverschuldet und unvorhersehbar verschulden und damit in die Insolvenz geraten können.
Glücklicherweise wurde Deutschland zumindest in einer wirtschaftlich starken Zeit getroffen, die dem soliden Haushalten von Bundesfinanzminister Scholz zu verdanken ist, sodass die wirtschaftlichen
Folgen durch massive Investitionen abgefedert werden können. Doch bittere Realität ist leider auch, dass rund sieben Millionen Menschen in Deutschland in Schuld geraten sind. Umso beherzter packt deshalb die SPD an, um diese Folgen abzumildern und Menschen vor der Verschuldung zu schützen. Daher wollen wir mit einer deutlichen Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahren, Verbraucher und Unternehmen aus der Verschuldung führen. Dazu hat unsere Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. An diesem Mittwoch wurde der Entwurf im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucher im Rahmen der öffentlichen Anhörung mit verschiedenen Experten umfassend debattiert. An einigen Stellen werden wir den Entwurf noch weiter verbessern und die gemachten Vorschläge aufnehmen. Insgesamt wurde aber deutlich, dass wir uns als Verbraucherschutz-Partei klar für die Interessen der hart arbeitenden Menschen einsetzen. Wir packen an, damit Alle in diesem Land eine wirtschaftliche Perspektive haben und wir diese Krise so schnell wie möglich hinter uns lassen können.