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Mehr Waffen für Verbraucher !

Soweit Verbraucher ihre Darlehensverbindlichkeiten vorzeitig erfüllen, haben sie künftig ein Recht auf Ermäßigung aller Kosten des Darlehens, entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrages. Außerdem wird das gesetzliche Muster der Informationen für einen Widerruf angepasst: Verbraucher haben, wenn sie einen Darlehensvertrag abschließen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Alle dazugehörigen Informationen, wie beispielsweise die geltende Frist für den Widerruf, müssen künftig vom Kreditinstitut klar verständlich und vollständig aufbereitet werden. Denn ähnlich wie bei den Mobilfunkverträgen oder Mitgliedschaften in Fitnessstudios haben Unternehmen offenbar einen Hang dazu entwickelt, Verbraucher regelrecht zu schanghaien. Einmal drin im Vertrag gibt es kaum Hoffnung zu entkommen.
Hier hat die Bundesregierung, aber vor allem auch das europäische Parlament eine gute und gerechte Sache auf den Weg gebracht, was uns alle direkt und gleichermaßen betrifft. Zukünftig können wir uns besser wehren und ganz nebenbei viel Geld sparen.