Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Ein wichtiger, überfälliger Schritt mit kompletter Neuaufstellung der Ausbildung und vielen Verbesserungen für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Dazu erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Karl-Heinz Brunner:
„Nach vielen Jahren und zwei Anläufen, in dieser und in der letzten Wahlperiode, hat es auf Druck der SPD geklappt. Die längst überfällige Reform der Psychotherapeutenausbildung ist endlich Wirklichkeit. Künftig führt ein neuer, eigenständiger Studiengang Psychotherapie zu Masterabschluss und Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Ein Umweg über das Psychologie- oder Pädagogikstudium ist nicht mehr nötig und möglich. Bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung, den sogenannten PiAs, wird sich die Situation erheblich verbessern. Die SPD konnte eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro während der stationären Ausbildungsphase durchsetzen. In der ambulanten Ausbildung werden die PiAs zu mindestens 40 Prozent an den Erlösen der Ausbildungsinstitute aus den Therapievergütungen beteiligt. Das müssen die Institute nachweisen. Davon profitieren auch die PiWs, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung. Weitere Verbesserungen hat die Union blockiert.“
Eine deutliche Forderung der derzeit Studierenden war zudem die Einführung von Härtefallregelungen bei der Dauer der Übergangszeit. Dies erreicht zu haben, freut den SPD-Abgeordneten Brunner besonders: „Wer heute seine Psychotherapeuten-Ausbildung beginnt oder sich zu Beginn des neuen Studiums noch in einer solchen befindet, hat 12 Jahre Zeit, diese nach alter Ausbildungsordnung zu beenden. Für Härtefälle gilt jetzt sogar eine Übergangszeit von 15 Jahren.“ Die Hochschulen bekommen mit der Möglichkeit des polyvalenten Bachelors zudem ein Mittel zur flexibleren Gestaltung der Studiengänge. Sie können auch Übergänge aus dem alten ins neue Studium ermöglichen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss wird zudem beauftragt, eine Richtlinie zu erarbeiten, für ein umfassendes, leitliniengerechtes, diagnoseorientiertes und berufsgruppenübergreifendes Versorgungsangebot für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und komplexen Behandlungsbedarf. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens.